Portrait

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Schweizer Universität Lausanne habe ich nach Abschluß der Referendarzeit als Stipendiat der Universität Lille II Droit et Santé eine Dissertation im französischen Recht und IPR verfaßt. 

Seit 1986 bin ich als Anwalt zugelassen und habe in den Jahren 1986 bis 1989 für eine der großen Anwaltssozietäten in Frankfurt und Paris gearbeitet. 1988/89 war ich als „foreign associate“ in der internationalen „law firm“  Coudert Brothers in New York City tätig.

Von 1989 bis 2016 habe ich als Chef-Syndikus die deutschen Niederlassungen der französischen Großbank BNP Paribas S.A. rechtlich betreut. 

Im Jahr 1998 habe ich mir der Consilium Iuris Ewivein Netzwerk von in- und ausländischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern ins Leben gerufen und begleite sie seither als Geschäftsführer.

Außerdem bin ich Gesellschafter und Geschäftsführer mehrerer anderer Gesellschaften.

Meine Mitarbeiterin, Frau Julia Schumann, ist Diplom-Fachübersetzerin für die Sprachen Englisch und Französisch (Hochschule Magdeburg-Stendal (FH)). Sie hat im Rahmen ihrer Ausbildung auch in Frankreich gelebt und gearbeitet.

Bei meinen Mandanten handelt es sich fast ausschließlich um mittelständische Unternehmen mit Sitz im In- und Ausland, insbesondere in Frankreich.

Ich berate meine Mandanten allen zivil- und unternehmensrechtlichen sowie auch erbrechtlichen Angelegenheiten, führe Prozesse, begleite sie bei Verhandlungen, stehe als neutraler Gesprächspartner zur Verfügung und nehme Aufgaben als Treuhänder war.

Jeder Mandant wird individuell, zeitnah beraten. Erfahrung, wirtschaftlicher Sachverstand, fundierte Sprachkenntnisse und Sensibilität im Umgang mit ausländischen Mandanten sind unsere Stärke.

Komplementäre Leistungen aus anderen Fachgebieten – wie z.B. Notariat, Patent-/Markenrecht, Verwaltungsrecht, ausländisches Recht, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung – erbringen auf Wunsch ausgesuchte Kollegen/innen aus dem persönlich aufgebauten Consilium Iuris Netzwerk.

Sie können mit uns in den Sprachen Deutsch, Französisch, Englisch kommunizieren.

Kostenbewußtsein und ständige Kosten-/Nutzenanalyse bestimmen das Handeln. Die Berechnung des Honorars erfolgt entweder auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder auf Zeitbasis.